Vorteile: Selbstbestimmung
| Neutralität | Demokratie
|
keine EU-Sanktionen | Bürgernähe
| weniger Kriminalität
keine Gentechnik | Anti-Atom
| weniger Transitverkehr | Tierschutz |
keine EU-Beitragszahlungen | Schilling
statt EURO |
Österreich gegen Atom, gegen Euratom & AKWs
bis 30 Nov. 2018:
Das => Volksbegehren
für den EURATOM-Ausstieg Österreichs unterschreiben. Das
ist sehr wichtig !
In Österreich gab es am 5. November 1978 eine Volksabstimmung
über das Kernkraftwerk Zwentendorf. Mehrheitlich wurde die Inbetriebnahme
des Kernkraftwerkes von der Bevölkerung abgelehnt. Daraufhin wurde
im österreichischen Parlament der Atomsperrvertrag beschlossen, nach
welchem in Österreich auch in Zukunft keine Kernkraftwerke ohne Volksabstimmung
gebaut werden dürfen. Dieses Gesetz wurde 1999 durch das „Bundesverfassungsgesetz
für ein atomfreies Österreich“ verschärft, das im Verfassungsrang
steht.
Kurios: Der Staat Österreich beteiligt sich an ausländischen
Atomprojekten in der Europäischen Union. Österreich trat im Jahr
1995 auf Betreiben der österreichischen SPÖ-ÖVP Bundesregierung
nach dem EU-Beitritt auch dem EURATOM-Vertrag bei. Damit muss nun der österreichische
Steuerzahler die europäische Atomforschung bis dato mitfinanzieren.
Eckdaten zu EURATOM:
* "EURATOM", das ist die Europäische Atomgemeinschaft. Sie wurde
1957 gegründet und fördert seither die Atomindustrie mit Milliarden
an Euro.
* Österreich ist trotz seinem Nein zur Nutzung der Atomenergie
seit 1995 Mitglied bei EURATOM.
* Laut Gutachten, das die österreichischen Grünen vor der
österreichischen EU-Volksabstimmung 1994 in Auftrag gaben, wäre
beim Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ein Beitritt
zu EURATOM überhaupt nicht nötig gewesen! Österreich hat
aber drei getrennte Beitrittsansuchen gestellt. Ein Antrag war auf Mitgliedschaft
bei EURATOM und so wurde Österreich Mitglied im Atomclub "EURATOM".
* Österreich zahlt deshalb zig Millionen Euro jährlich für
die Atomindustrie mit.
* Das Europäische Parlament hat keine Mitentscheidungskompetenz
bei der Vergabe von EURATOM-Krediten.
* Es gibt bei den Euratom-Verträgen keine Kündigungsmöglichkeit.
* Neue rechtliche Situation ab 1. Dezember 2009, durch Inkrafttreten
des Lissabon-Vertrags: Durch die
Erstreckung des Art.49a Lissabon-Vertrag auf den EURATOM Vertrag müßte
ein einseitiger Ausstieg eines EU-Mitgliedslandes (zB Österreichs)
möglich sein. Da es noch kein Land versucht hat, weiß man nicht,
ob es auch praktisch durchsetzbar ist.
* Die Anträge der Opposition zum Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag
wurden mit SPÖ-ÖVP Mehrheit im österreichischen Parlament
im Juni 2010 vertagt.
* Kosten: Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms
im Zeitraum 2007-2011 stehen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe
von insgesamt 3092 Millionen Euro zur Verfügung. Diese teilen
sich auf in 2159 Millionen Euro für Fusionsforschung, 394 Millionen
Euro für Kernspaltung und Strahlenschutz sowie 539 Millionen Euro
für Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich.
Qu: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Atomgemeinschaft 31.8.2010)
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Weitere Informationen:
25.8.2010: Teilnahme am getürkten Verfahren mit einer Beschwerde
gegen die Verletzung des EU-Rechts sinnvoll verbinden. Online-Protestaktion
zum AKW Temelín startet heute
Morgen beginnt in Österreich die 30-tägige Einwendungsfrist
im
Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zur Errichtung
neuer Reaktorblöcke am Standort Temelin. Das Ergebnis steht
bereits heute fest: Die neuen Temelin-Blöcke werden keine nennenswerten
Umweltauswirkungen aufweisen. Dies ist eine Folge der atomfreundlichen
Besetzung des für das Verfahren zuständigen tschechischen Umweltministeriums.
Der neue tschechische Umweltminister Pavel Drobil sieht seine Aufgabe offensichtlich
als Hilfestellung für die tschechische Industrie. Kritische Einwendungen
betreffend den fehlenden Bedarf für die neuen Reaktoren, die ungelöste
Frage der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle oder fehlende Angaben
zu den Reaktortypen landen im Papierkorb. "Angesichts dieses getürkten
Verfahrens unter dem Taktstock der Atomlobby ist die einfache Teilnahme
sinnlos", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes
Oberösterreich. "Mit der Online-Aktion haben wir eine Möglichkeit
geschaffen, gleichzeitig mit der Abgabe der Einwendung eine Beschwerde
gegen die Verletzung des EU-Rechts an die EU-Kommission zu übermitteln.
Damit
kann man trotz der widrigen Umstände einen wichtigen und sinnvollen
Beitrag gegen den Ausbau des AKW Temelín leisten".
Das UVP-Verfahren wird auf der Grundlage des tschechischen
UVP-Gesetzes 100/2001 durchgeführt. Dieses Gesetz steht im Widerspruch
zum EU-Recht, da den VerfahrensteilnehmerInnen keinerlei Möglichkeit
zuerkannt wird, den resultierenden UVP-Bescheid von einem unabhängigen
Gericht überprüfen zu lassen. Während das Land Oberösterreich
bei der EU-Kommission eine Beschwerde einbrachte, blieb die Bundesregierung
bis jetzt völlig untätig. Aus diesem Grund werden die Einwendungen
auch an die für die Anti-Atom-Politik zuständigen Mitglieder
der österreichischen Bundesregierung mit dem Ersuchen übermittelt,
die Rechte österreichischer VerfahrensteilnehmerInnen zu sichern.
Die Online-Einwendungskampagne ist über die Internetseiten
der Initiatoren erreichbar:
Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich,
Linz: www.temelin.com
Verein "Antiatom Szene", Pasching: www.antiatomszene.info
Verein "Anti Atom Komitee", Freistadt: www.anti.atom.at
Weitere Informationen: Radko Pavlovec, Tel. 0664 / 421 74 91
Rückfragehinweis: Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes
Oberösterreich, Tel.: 0043(0)664 / 421 74 91, mailto:tem.post@ooe.gv.at,
http://www.temelin.com,
http://www.mochovce.com
OTS0047 2010-08-25/09:48
Bürgerprotestbewegung "Raus aus Euratom":
Hier kann man eine Resolution zum Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag
unterzeichnen. Auch 169 Gemeinden haben dies bereits getan. => http://www.raus-aus-euratom.at/
Volksbegehren "Raus aus EURATOM"
Das Volksbegehren "RAUS aus EURATOM" hat das Ziel, eine Volksabstimmung
über den Ausstieg Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM zu erreichen. Einleitungsphase war bis 30.6.2010. Start der Phase
II wird noch bekannt gegeben. Da kann man dann auch noch unterschreiben.
=> http://www.euratom-volksbegehren.at/