Vorteile: Selbstbestimmung
| Neutralität | Demokratie
|
keine EU-Sanktionen | Bürgernähe
| weniger Kriminalität
keine Gentechnik | Anti-Atom
| weniger Transitverkehr | Tierschutz |
keine EU-Beitragszahlungen | Schilling
statt EURO |
Besserer Tierschutz in Österreich ohne EU
Vorteil eines eigenständigen Österreichs
ohne EU-Mitgliedschaft:
Österreich könnte selbst über unsere Tierschutzbestimmungen
entscheiden und bessere Regelungen für die Tiere festlegen. EU denkt
leider nur ans Geschäft und den freien Handel mit Tieren und Tierprodukten.
Lebendige Tiere werden in den EU-Verträgen als „Agrarprodukte“ eingestuft
– und auch entsprechend behandelt. Konsequente Tierschützer haben
schon immer vor einem EU-Beitritt Österreichs gewarnt.
Durch Österreich rollen so viele internationale Tiertransporter wie
niemals zuvor. Im Jahr 1999 kam zu einem skandalösen EuGH-Entscheid,
der uns unser vorbildliches Tiertransportgesetz quasi „overruled“ hat.Kurz
nach dem EU-Anschluß sind alle Prophezeiungen der EU-Kritiker eingetreten
und sämtliche Lügen der EU-Propagandawalze aufgeflogen.
Beitrag
von Dr. Franz-Joseph Plank zum Tierschutz in Österreich vor und
nach dem EU-Beitritt
Mangelhafter Tierschutz in der EU – Tiernutzung ohne Grenzen
“Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union
in den Bereichen Landwirt-schaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung,
technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten
den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als füh-lende Wesen
in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts-
und Verwaltungs-vorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten
insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen
und das regionale Erbe.” (Lissabonner EU-Reformvertrag)
Was hat die EU bislang für den Tierschutz gebracht?
Seit über 25 Jahren werden auf EU-Ebene Bestimmungen erlassen,
die unter dem Begriff „Tierschutz“ eingeordnet werden. Diese dienten bislang
jedoch lediglich dem einen Zweck, in ganz Europa möglichst gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den freien Handel mit Tieren
und tierischen Produkten sicherzustellen. Denn die EU ist in ihrer Struktur
eine reine Wirtschaftsorganisation. Deshalb beziehen sich die meisten
„Tierschutz“-Regelungen auch auf die landwirtschaftliche Tierhaltung oder
Tiertransporte: Lebende Tiere werden dort wie Kartoffeln als „Agrarproduk-te“
definiert – und bekanntlich auch so behandelt. Daher geht es in den EU-Richtlinien,
die lediglich Mindestanforderungen vorschreiben, auch nicht um Tiere, sondern
es geht v.a. darum, wie man den Züchtern, Agarindustriellen und
Händlern das Geschäft mit Tieren vereinfachen kann. Um „Tierschutz“
geht es lediglich insofern, als man - zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen
inner-halb der EU - erreichen will, daß durch noch mehr Tierquälerei
in einem Land – auf Kosten der Tiere - noch billiger produziert werden
kann. Von wirklich tiergerechten Bedingungen sind diese Richtli-nien meilenweit
entfernt. Lebendige Tiere werden in den Verträgen als „Agrarprodukte“
eingestuft – und auch entsprechend behandelt.
Seit dem Amsterdamer Vertrag vom Juni 1997 (in Kraft getreten Mai 99)
werden Tiere offi-ziell zwar als „fühlende Mitgeschöpfe“ bezeichnet
und das „Wohlergehen der Tiere muß in Land-wirtschaft und Verkehr
in vollem Umfang berücksichtigt werden“. Diese Floskel hat sich sogar
im Lissabonner Vertrag fortgesetzt (s.o.), jedoch ohne wesentliche konkrete
Auswirkungen auf den Umgang mit („Nutz“-)Tieren. Denn gleichzeitig wurde
nämlich eingeschränkt, daß die „Gepflogen-heiten der Mitgliedsstaaten
insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen
und das regionale Erbe“ zu berücksichtigen seien. Die größten
und sinnlosesten Tierquälereien fallen damit gleich wieder durch den
Rost – somit ein Freibrief für Stierkämpfe und „fiestas“ in Spanien,
Wind-hundrennen in Spanien und Irland, Hahnenkämpfe in Frankreich,
Wildtiere in Zirkussen, Ziegenwer-fen in Italien, Sportangeln, das betäubungslose
Schächten der Juden und Moslems vor unserer Haus-tür, Hetzjagden,
Gänsestopfen und nicht zuletzt das anachronistische Vogelfangen im
oberösterrei-chischen Salzkammergut sowie andere Tiermißbräuche.
Unsere nationale Gesetzgebung wird zudem bereits – auch unter starker
Beeinflussung durch ganze Heerscharen von Lobbyisten - zu ca. 85% von Brüssel
diktiert, sodaß wir zusehen müssen, wie nach und nach auch Umwelt-
und Tierschutzstandards fallen: das österr. UVP-Gesetz z.B. wurde
im Jahr 2000 so verwässert, daß jetzt neue Massentierhaltungsbetriebe
noch wesentlich leichter ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und
ohne Anrainer/Bürgerinitiativen-Beteiligung durchgehen.
Der Stellenwert des Tierschutzes in der EU
Der Stellenwert ist also wie gesagt traditionell und aufgrund der beherrschenden
ökonomischen Interessen seit Gründung der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft
sehr gering. Die Union ist somit das Spiegelbild der Mitgliedstaaten, sie
kann nicht besser sein als die Staaten, aus denen sie besteht.
Die EU erläßt also nur dann Tierschutzvorschriften, wenn
dadurch Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verhindert
werden. Wenn nämlich in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich
strenge Vorschriften zur Haltung von „Nutz“- und „Versuchstieren“ herrschten,
wären Anbieter aus Ländern mit strengeren, also tierfreundlichen
Vorschriften wegen der höheren Produktions- und Haltungskosten auf
dem Binnenmarkt benachteiligt. Um solchen Benach-teiligungen entgegenzuwirken,
erläßt die EU Tierschutzvorschriften, die für alle Mitgliedstaaten
verbindlich sind. Die tier- und binnenmarktrelevanten EU-Erlasse dienen
weniger dem Schutz der Tiere sondern der Harmonisierung des Wettbewerbs
und legen lediglich Mindeststandards fest. Weil die Mitgliedstaaten, die
über die Minimalanforderungen hinausgehen, wirtschaftliche Nachteile
im Konkurrenzkampf haben, werden nur selten tierschutzfreundlichere nationale
Vorschriften erlassen. Die im Tier- (und meist auch Umwelt-) schutz besonders
rückständigen Länder wie Italien, Frank-reich, Spanien,
Griechenland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien…
sind bestrebt, eine gemeinschaftliche Anhebung des Niveaus zu verhindern.
Langfristig drohen die natio-nalen Vorschriften somit auf den EU-weit niedrigsten
Standard abzusinken, eine Gefahr gerade an-gesichts der Erweiterung der
EU mit Staaten, die tierschutzmäßig besonders rückständig
sind, wie wir es bereits bei Bulgarien und Rumänien (Massenexekutionen
von Streunerhunden) erlebt haben.
Die seit Jahrzehnten anhaltenden Lebendtier-Ferntransporte mit Millionen
Tieren pro Jahr auf dem Hintergrund der Exportsubventionen und unzulänglicher
Kontrollen sind allein schon ein Beweis für das weitgehende Desinteresse,
ja sogar bewußte Wegschauen der EU-Politiker betreffend dem Schicksal
der Tiere, ebenso wie die Akkord-Schlachthöfe mit ihren Fehlbetäubungen,
die im-mer größer werdenden Massentierhaltungen der sogenannten
Nutztiere usw. Die Blutspur gequälter und mißbrauchter Tiere
zieht sich quer durch die EU.
Beispiel Tierversuche und Chemikalienpolitik
Die Zahl der für Tierexperimente mißbrauchten Tiere beträgt
in der EU offiziell rund 12 Millionen Tiere, und zwar mit steigender Tendenz,
vor allem in der Grundlagenforschung. Das bedeutet für Millionen von
Tieren wie Mäuse, Ratten, Kaninchen, Meerschweinchen, Fische, Hunde,
Katzen und Affen unvorstellbares Leid und den sicheren qualvollen Vergiftungstod
in den Testlabors. Die Kommission möchte die Konsumenten damit weiterhin
in trügerischer Sicherheit wiegen.
Die bisher gültige und veraltete Tierversuchsrichtlinie von 1986
liegt teilweise unter dem Niveau einzelner nationaler Bestimmungen. Der
im November 2008 vorgelegte Neufassungsvorschlag der Kommission (primärer
Zweck: Harmonisierung des Wettbewerbs) sah zwar einige Ver-besserungen
vor, z.B. die rückwirkende Bewertung stattgefundener Versuche. Die
Verbesserungen stehen jedoch nicht mehr in dem im Dezember 2009 vorgelegten
Richtlinienentwurf, der als „Kom-promiß“ zwischen Rat, Kommission
und Parlament dargestellt wurde („Trialog - Mitentscheidungsverfahren“).
Somit hat sich die Kommission zugunsten der Interessen der tierverachtenden
„Wissen-schaft“ durchgesetzt; so bringt dieser Entwurf immer noch keine
Wende in Richtung tierversuchs-freier Verfahren. Nicht einmal Versuche
an Affen – und „zur Erforschung lebensbedrohlicher menschlicher Erkrankungen“
sogar an Menschenaffen – werden darin verboten. Und das obwohl sich 2007
– aller Pharma-Lobbyisten zum Trotz - mehr als die Hälfte der EU-Parlamentarier
für ei-nen Ausstieg aus den Affenversuchen und den Einsatz tierversuchsfreier
Verfahren ausgesprochen hat! Auch soll es darin nicht einmal zu einer Verringerung
der Anzahl an Versuchstieren kommen – geschweige denn irgendwann zu einem
gänzlichen Ausstieg!
Der massive Druck von Industrie und Forschungsgesellschaften sowie
des Bundesministeri-ums für Bildung und Forschung war dafür entscheidend.
So soll den Mitgliedstaaten sogar verboten werden, nach Inkrafttreten der
Richtlinie für das eigene Hoheitsgebiet darüber hinausgehende
tier-freundlichere Regeln zu erlassen! Der Entwurf enthält zudem kein
Verbot von Versuchen, die lang anhaltende, schwere Schmerzen, Schäden
und Leiden verursachen; und kein Verbot der mehrfachen Versuche an einem
Tier. Hingegen ermöglicht er ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren
für Ver-suche, die „leichte“ Schmerzen, Schäden und Leiden hervorrufen.
Rückwirkende Bewertung nur bei Versuchen an Affen und bei Experimenten,
die schwere Schmerzen, Schäden und Leiden hervorru-fen; Veröffentlichungspflicht
gilt nur für Versuche an Affen und Experimente, die schwere Schmer-zen,
Schäden und Leiden hervorrufen.
Dabei ist wissenschaftlich gar nicht nachvollziehbar, daß diese
Tierversuche auf den Men-schen übertragbar sind, wie unzählige
Unfälle mit giftigen Chemikalien und Zigtausende vom Markt genommene
Medikamente beweisen, die vorher im Tierversuch getestet worden waren.
Kommentar von Michelle Thew, Chief Executive von ECEAE (European Coalition
to End Animal Experiments): „Es besteht ein riesiger Unterschied zwischen
dem vermittelten Eindruck, was geschehen wird, und der Realität für
Millionen von Tieren, die auch weiterhin in europäischen La-bors leiden
und sterben werden. Wir sind tief enttäuscht, daß eine Gelegenheit,
das Wohlergehen von Tieren zu verbessern und Tierversuchen stärkere
Einschränkungen aufzuerlegen, vergeudet wurde."
Mit der Verabschiedung dieses für den Tierschutz völlig unzureichenden
Entwurfs durch den EU-Ministerrat ist noch im Verlauf des Jahres 2010 zu
rechnen.
Nach wie vor ist außerdem beabsichtigt, Zehntausende „Altchemikalien“,
die vor 1981 auf dem Markt waren, einer nachträglichen Sicherheitsprüfung
und Risikobewertung zu unterziehen. (EU-Kommissionstext “Entwurf
für einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parla-ments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe“ (REACH) vom 29.10.2003). Nach Angaben der EU-Kommission
sollen dafür bis 2020 bis zu 10 Millionen „Versuchstiere“ geopfert
werden (Fische und Wirbellose nicht gerechnet). (Laut schwedi-scher „Stiftung
tierversuchsfreie Forschung“ gar 54 Millionen!).
Auch andere Stellungnahmen aus dem In- und Ausland haben dargelegt,
daß das Altchemi-kalien-Prüfungsvorhaben ohne Tierversuche durchgeführt
werden kann, und zwar nicht „nur“ aus ethischen Gründen, sondern weil,
wie die Erfahrungen belegen, Tierversuche ungeeignet sind, die Schädlichkeit
von Chemikalien für Mensch und Umwelt sicher und kostengünstig
zu beurteilen, im Gegensatz zu inzwischen entwickelten (und noch weiterhin
zu entwickelnden) tierversuchsfreien Testverfahren. Gerade die Langzeitauswirkungen
der diversen Chemikalien in der Umwelt lassen sich mit Tierversuchen am
wenigsten
feststellen, weil sie als Momentaufnahme für das lange Zeit-fenster
nicht zuverlässig aussagekräftig sind. Denn Tierversuche geben
keinerlei Auskunft über Langzeitauswirkungen im menschlichen Organismus
oder gar in der Biosphäre.
Landwirtschaftliche „Nutztier“haltung, EU-Agrarpolitik und EU-Osterweiterung
Was den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung angeht,
so ist hier die Agrar-politik entscheidend, die durch zu hohe Subventionen
gekennzeichnet ist, die vor allem an die gro-ßen Betriebe gehen,
ferner durch die Exportsubventionen von Agrarprodukten. Damit verbunden
ist die Förderung Intensiv-Massentierhaltung auf der Grundlage von
Futtermittelimporten.
Zur landwirtschaftlichen Tierhaltung sind im Laufe der Jahre einige
Richtlinien, basierend auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Mitgliedstaaten
herausgekommen. So gibt es die Richt-linie zum Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere, Richtlinien für Legehennen, Kälber, Schweine und Masthühner.
Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, um Mindestanforderungen
im Sinn einer Mindestharmonisierung. 2004 erschien die Verordnung zum Schutz
von Tieren bei Transpor-ten; 2009 die neue Verordnung über den Schutz
von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung (übrigens
mit dem nach wie vor erlaubten betäubungslosen Schächten). Diese
Schlacht-VO, die 2013 als nationales Recht in Kraft treten soll, ist selbst
gegenüber der jetzigen deutschen VO bzw. dem geltenden österreichischen
Tierschutzgesetz ein Rückschritt: Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse
werden nicht berücksichtigt, die Bestimmungen sind ungenau und übertragen
den Schlachthofbetreibern die Aufsicht und Verantwortung und lassen zudem
viel Interpretationsspiel-raum in der Auslegung zu. Die Mißstände
in den Schlachthäusern besonders hinsichtlich der zahlrei-chen Fehlbetäubungen
werden sich durch diese EU-Gesetzgebung nicht ändern!
Die Richtlinien sind so allgemein und vage formuliert, daß von
einem Schutz der „Nutztiere“ keinesfalls gesprochen werden kann. So ist
z.B. ständiges Dämmerlicht für diese Tiere zulässig.
Auch die sog. Pelztiere werden den „Nutztieren“ zugeordnet. Und es liegt
weiterhin im Ermessen der Mitgliedstaaten, selbst so extrem tierquälerische
Praktiken, wie die z.B. Zwangsmast von Enten und Gänsen zur Erzeugung
von Fettleber, weiterhin zu erlauben.
Zu den jüngsten Skandalen zählt die 2009 erlassene Masthühner-Richtlinie,
die pro m2 bis zu 39 kg zuläßt – das sind bis zu 25 Tiere, was
besonders in der Endphase der Mast eine absolut unzu-mutbare und unverantwortliche
Tierquälerei bedeutet! Die extremen Haltungsbedingungen und die Qualzucht
auf raschen Fleischzuwachs führen zu gravierenden gesundheitlichen
Problemen wie Be-wegungsstörungen, Beinschwäche und Beinfehlstellungen,
Sehnenabgleitungen, Fußballengeschwü-ren, Herz-Kreislauferkrankungen,
Brustblasen, Knochendeformationen und Gelenksproblemen, Atemwegserkrankungen.
Ähnliches trifft auf die Massenhaltung der Puten zu. Hier geht es
um das Schicksal von EU-weit vier Milliarden Masthühnern jährlich!
Dringender Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Haltung der Mastkaninchen,
Puten und Schafen, für die es dzt. überhaupt keine Richtlinien
gibt.
Negativ ist auch die unterschiedliche Auslegung und Umsetzung der Tierschutzbestimmun-gen
der EU, z.B. bei der Schweinehaltung, den Transporten oder den Legehennen.
Jüngste Kontrol-len (2010) bei der Schweinehaltung in Deutschland
ergaben, daß in fast 90 % der besuchten Betriebe die Ställe
nicht den EU-Vorgaben entsprachen. Und bei den ohnehin sehr spärlich
durchgeführten Tiertransport-Kontrollen, die es in Österreich,
v.a. in Kärnten, gibt, werden regelmäßig bei durch-schnittlich
2/3 der angehaltenen Tiertransporter Mißstände und/oder Mängel
festgestellt!
„Dank“ der Auflagen der WTO und deren aggressiven Weltmarktorientierung
ist auch in der EU bzw. in Österreich keinerlei wirksamer Außenschutz
(mehr) vorgesehen. Der Zwang zu weiterer Produktionssteigerung, um mit
Billigstanbietern wie China, Korea, Oststaaten, Argentinien etc. kon-kurrieren
zu können, ist somit vorprogrammiert. Die Folge ist ein weiterer massiver
Verlust von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und noch mehr Konzentrierung
der Tierbestände – wie man an den immer massiveren Bauernprotesten
gegen die extrem niedrigen Milchpreise sehen kann. So hat sich das tägliche
Bauernsterben seit dem EU-Anschluß Österreichs in etwa verdoppelt!
Beispiel Legehennen:
Am 15. Juni 1999 wurde die EU-Legehennen-Richtlinie („Mindestanforderungen
zum Schutz der Legehennen“) verabschiedet. Allerdings ist auch hierin ein
Ausstieg aus der als extrem tierquälerisch bekannten Käfighaltung
von Hühnern nicht vorgesehen. Lediglich die Käfighaltung in der
derzeitigen (konventionellen) Form ist ab dem Jahr 2012 EU-weit verboten
(die Lobbys wehren sich allerdings noch immer dagegen!), in Österreich
dank vieler Tierschutzaktivitäten in diesem Be-reich schon seit 2009.
Aus dem Blickwinkel des unbeteiligten Konsumenten sicher eine lobenswert
erscheinende Sache. Aber: Die Umsetzung erfolgt erst durch nationale Gesetze
– die sind sehr oft säumig. Und zu einem generellen Verbot aller Käfige
konnten sich die Mitgliedstaaten schon gar nicht durchringen. Danach müssen
den „Eiermaschinen“ statt der bisherigen 450 cm2 ganze 600 cm2 verfügbare
Fläche in einem sog. „ausgestalteten“ Käfig zugestanden werden.
Wieviel sind 600 cm2? Immer noch weniger als eine DIN A4-Seite...
Mittlerweile haben genügend Beobachtungen aus der Praxis diese
„ausgestalteten“ (oder „möblierten“) Käfige als völlig untauglich
und tierschutzwidrig entlarvt. Und in Deutschland dürfen diese neuen
Hühner-Gefängnisse irreführenderweise auch noch als „Klein-Voliere“
bezeichnet wer-den! Eine Haltung in Käfigen widerspricht generell
den Bedürfnissen der Legehennen und führt zu schweren Verletzungen
und Verhaltensanomalien wie z.B. Kannibalismus.
Beispiel Schweinehaltung:
Die gute Nachricht: Das EU-weite Aus für die grausamen Kastenstände
für trächtige Sauen, die gerade so groß sind wie die Tiere
selbst. Somit müssten Mutterschweine wenigstens für 12 ½
Wochen ihrer Schwangerschaft in Gruppen gehalten werden.
Die schlechten Nachrichten: Diese Richtlinie tritt erst ab 1. Jänner
2013 in Kraft! Das bedeutet weitere 3 Jahre x 7 Millionen (Sauen) = 21
Millionen weitere Schweinejahre unermeßliches Leiden in körpergroßen
Metallkäfigen, genannt "eiserne Jungfrauen". Und zudem gilt das Verbot
erst für Sauen ab der 5. Trächtigkeitswoche und auch nicht im
Abferkelstand nach der Geburt. Nicht einmal die Kompromiß-Forderung
der Tierschützer, während der ersten 4 Wochen der Schwanger-schaft
wenigstens Stände vorzuschreiben, wo zumindest ein Umdrehen möglich
wäre, wurde von den Landwirtschaftsministern, darunter auch Österreich,
erfüllt.
Fazit: Der weitaus größte Teil der „Nutztiere“ wird in einer
ihren Bedürfnissen und angeborenen Verhaltensweisen entgegenstehenden
tierschutzwidrigen Weise gehalten. Die ab 2007 wirk-sam gewordene Reform
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht zwar die Chance der
stär-keren Berücksichtigung des Tierschutzes, doch obliegt die
Ausführung den Mitgliedstaaten, und bis jetzt wurde unterschiedlicher
und ungenügender Gebrauch von den finanziellen Anreizen zur Ver-besserung
des Tierschutzes gemacht.
Die Osterweiterung verursachte neue Probleme, z.B. durch den Wegfall
der bisherigen Grenzkontrollen, durch die längeren Transportwege innerhalb
der EU. Einigungen zugunsten des Tierschutzes sind angesichts der größeren
Zahl der Mitgliedstaaten und der besonderen Vernachläs-sigung des
Tierschutzes in den Beitrittsländern noch schwieriger geworden.
Weil immer wieder über tierschutzwidrige Zustände größten
Ausmaßes in den EU-Ländern berichtet wird (wie millionenfacher
Vogelmord auf Malta, Zypern und in Italien, Gänserupfen bzw. –stopfen
in Ungarn an lebenden Tieren oder die tragische Situation, die in einem
„Tierauffanglager“ in Nitra, Slowakei herrscht), stellt sich die Frage,
ob eine Mitgliedschaft in einem zentralistisch diri-gierten Staatenverbund,
wo echter Tierschutz absolut keine Rolle spielt, noch sinnvoll ist und
inwie-weit nicht wenigstens auf nationaler Ebene bessere Tierschutzgesetze
(Beispiele Legehennen- oder Pelztierhaltung) durchgesetzt werden können.
Zwangsimpfungen:
Im Herbst 2008 hat die damalige ÖVP-„Gesundheits“-Ministerin Andrea
Kdolsky – kurz vor ihrem endgültigen Abgang – noch schnell eine von
EU und Pharmaindustrie „beauftragte“ Verordnung unterschrieben: die flächendeckende
Zwangsimpfung sämtlicher Wiederkäuer in Österreich gegen
eine erfundene, nicht existente „Seuche“, die sog. Blauzungen-Krankheit.
Kostenpunkt:
25 Millionen Euro unserer Steuergelder! Die Behörden, allen voran
die Amtstierärzte, übten monatelang einen immer stärker
werdenden Druck auf Landwirte und Hobby-Tierhalter aus, bei Verweigerung
wurden sie mit Strafen bis zu 6.000,- € bedacht sowie mit einem Verbot
des Almauftriebs aller unge-impfter Tiere! Ein in der 2. Republik einmaliger
Versuch der Brüssel-abhängigen Behörden, auf Kosten von
Millionen von Tieren und Tausender Bauern einen riesigen Gratis-Feldversuch
für die Pharmaindustrie durchzupeitschen. Und das, obwohl sich die
(offiziell geleugneten) Berichte über die gesundheitlichen Folgen
für die Tiere - bis hin zu Todesfällen – immer mehr häuften.
So gab es vermehrt Probleme bei trächtigen Tieren, wo es sehr oft
zu Aborten, Verwerfungen oder Todgebur-ten kam, da der Organismus während
der Trächtigkeit in einer besonders empfindlichen Phase ist.
Tiertransporte:
Der damalige Verkehrsminister Viktor Klima hat den Österreichern
vor der Volksabstimmung zum EU-Anschluß eingebleut, daß mit
dem 1994 beschlossenen österr. Tiertransportgesetz-Straße die
internationalen Tiertransporte der Vergangenheit angehören würden.
1995 - zeitgleich mit dem Anschluß an die EU - haben sie erst so
richtig begonnen, das Gesetz wurde de facto nie wirklich exekutiert. Jetzt
ist der Ex-SPÖ-Kanzler Klima VW-Chef von Südamerika und durch
Österreich rollen so viele internationale Tiertransporter wie niemals
zuvor…
Denn aufgrund mehrerer Klagen der Frächter-Lobby kam es 1999 zu
einem skandalösen EuGH-Entscheid, der uns unser vorbildliches
Tiertransportgesetz quasi „overruled“ hat. So wurde unser damaliges
gutes Gesetz, das Tiertransportgesetz-Straße, vom EuGH de facto aufgehoben,
da es dem obersten EU-Prinzip des freien „Waren“-Verkehrs widersprach.
Die Folge: Die (zu 2/3 illegalen oder zumindest zu beanstandenden) Tiertransporter
fahren tagtäglich – v.a. auch seit Inkrafttreten von Schengen – noch
viel unkontrollierter durch unser Land und können nun nicht einmal
von Tier-schützern aufgehalten werden, weil sie nirgends mehr stehen
bleiben müssen. Dazu kommt die Auf-hebung des LKW-Transitvertrages
durch die EU.
Während vor dem EU-Beitritt der Transit von Klauentieren auf Österreichs
Straßen (wegen der Seuchengefahr) generell verboten war und zudem
die Grenzen durchgehend mit Grenztierärzten versehen waren, rollen
seit dem 1.1.1995 sämtliche internationalen Lebendtiertransporter
ungehin-dert und v.a. großteils unkontrolliert durch unser Land.
Eine der Folgen dieser ungehinderten und unkontrollierbaren Tiertransporte
war die rasante Ausbreitung der MKS, aber auch immer wieder Fälle
von Schweinepest und Vogelgrippe.
Zudem gibt es seit damals nahezu ungehinderte Importe von lebenden
Schlachttieren (v.a. Schweine aus Holland, Belgien, Deutschland), um dann
als „österreichisches Qualitätsfleisch“ in unseren Supermarktregalen
zu landen.
Mit dem Beitritt der neuen Staaten entfielen zudem für den Warenverkehr,
somit auch für Tiertransporte, ab dem 1. Mai 2004 zwischen diesen
Staaten und der „alten“ EU die bisherigen Kon-trollen an den Ostgrenzen
Deutschlands, Österreichs und Italiens, wodurch sich die Leiden, die
diese Transporte für die Schlachttiere mit sich bringen, noch mehr
vergrößerten. Die Auflösung der vorher bestehenden Grenzveterinär-Kontrollstellen
ist besonders nachteilig, weil die aus Polen oder Tsche-chien kommenden
Tiere bei der Einreise nach Deutschland oder Österreich bereits mehrere
Stunden oder Tage unterwegs waren. Hinzu kommt der geplante Stellenabbau
bei Polizei und Grenzveterinä-ren, obwohl selbst bei gleichbleibendem
Personalstand die Kontrollintensität nicht beibehalten wer-den kann.
Bezüglich der neuen östlichen Außengrenzen der EU ist
noch ungeklärt, ob und wann an den zahlreichen neuen Übergangsstellen
die erforderliche Infrastruktur vorhanden sein wird, um die not-wendige
Versorgung der Tiere sicherzustellen und um verletzten oder nicht mehr
transportfähigen Tieren wirksam zu helfen. Erforderlich wäre
eine 24-stündige Entladung aller Tiere an den Außen-grenzen.
Je größer also die EU, desto länger die unkontrollierten
Tiertransporte, selbst in den „Bin-nengrenzen“.
Auch bei der EU-Tiertransport-VO 2007 wurde kein wirklicher Fortschritt
in der nach wie vor unerträglichen Situation bei den internationalen
Lebendtransporten beschlossen. So wurde z.B. keine dringend notwendige
Transportzeitbeschränkung, noch eine Verringerung der Ladedichten
durchgesetzt: Rinder, Schafe und Ziegen, inklusive Jungtiere, dürfen
bis zu 29 Stunden transportiert werden, Pferde und Schweine 24 Stunden.
Nach entsprechenden Pausen dürfen sie theoretisch (und meist auch
in der Praxis) unendlich lang weitertransportiert werden. So wurden von
„Animals An-gels“ Pferdetransporte von Weißrußland nach Sardinien
über 5 Tage beobachtet und begleitet, Scha-fe von Spanien nach Griechenland
über 4 Tage und Bullen von Deutschland in den Libanon mit bis zu 8
Tagen (!) Dauer. Überladungen gab es bei allen Tierarten mit bis zur
doppelten Anzahl der er-laubten Ladedichte! Offizielle Kontrollen existieren
EU-weit so gut wie nicht, genauso wenig wie ausreichende Labestationen
zum Abladen und Versorgen. Strafen – wenn denn überhaupt einmal verhängt
bzw. exekutiert – werden meist aus der „Portokasse“ bezahlt...
Wildtierschutz:
Die bereits 1979 erlassene aber erst 2010 in Kraft getretene Vogelschutz-Richtlinie
wird von ca. 12.000 Vogel-Jägern und 4.500 Vogelfängern allein
auf Malta ignoriert. Ähnlich ist es auf Zy-pern und Kreta sowie in
Italien.
Aber auch in Österreich ist es nicht viel besser: Denn auch da,
wo die EU theoretisch Druck auf Österreich ausüben könnte,
um anachronistische Bräuche, wie z.B. den Waldvogelfang im Salz-kammergut,
zu verbieten, mißt sie mit zweierlei Maß: Während es hierbei
zwar zu einer – bislang wirkungslos gebliebenen - Rüge der EU an Österreich
gekommen ist, sieht sie bei unvergleichlich größeren Tiermorden,
wie dem grausamen Fang und Abschuß von jährlich Millionen von
Singvö-geln im (großen) Italien, tatenlos zu.
Und jetzt erklärte auch noch letzten April die UNESCO den anachronistischen
und tierquäle-rischen Vogelfang im oö. Salzkammergut zum "immateriellen
Weltkulturerbe". Tierschützer waren darüber österreichweit
empört, denn durch diese Entscheidung wurde nun unter dem Deckmantel
des "Kulturerbes" das Leid der Tiere auch noch „abgesegnet“!
Seit November 2009 gibt es immerhin in der EU ein Einfuhrverbot für
Robbenerzeugnisse, doch dies ist wieder mit etlichen Ausnahmen versehen.
Treibnetze sind durch EU-Recht zwar seit 2002 verboten, das wird jedoch
z.B. von Italien nicht realisiert (2009 erging an Italien eine Aufforde-rung
durch den Europäischen Gerichtshof, jedoch bislang ohne Sanktionen).
Ähnliches gilt für Spa-nien wegen deren Verletzung der Zoo-Richtlinie,
die bislang nicht durchgesetzt wurde.
Konsequente Tierschützer haben schon immer vor einem EU-Beitritt
Österreichs gewarnt. Kurz nach dem Anschluß sind alle
Prophezeiungen der EU-Kritiker eingetreten und sämtliche Lügen
der EU-Propagandawalze aufgeflogen. Man kann beim Tierschutz - wie
auch beim Umweltschutz – sehr wohl auf europäischer Ebene zusammenarbeiten,
aber die EU ist nicht Europa: sie ist ein unde-mokratisches, zentralistisches
und selbstherrliches Machtsystem der Großbanken, Großkonzerne,
Generäle und nicht vom Volk gewählter Kommissare, mit dem sich
die Bürger Europas immer weniger identifizieren können. Die Schweiz,
deren aufgeweckte Bevölkerung aus gutem Grund niemals der EU beitreten
wollte, ist das beste Beispiel für eigenständige, teilweise vorbildliche
Gesetzgebung, wo wirklich noch eine direkte Demokratie möglich ist.
„Die EU ist nicht die Verkörperung der europäischen Idee,
sondern deren Perversion.“
Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT (mit Text-Passagen von
Edgar Guhde, PAKT e.V.)
* http://www.animal-spirit.at
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Weitere Informationen:
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